Ein Auslandsaufenthalt eröffnet unseren Schülerinnen und Schülern wertvolle Möglichkeiten, sich persönlich weiterzuentwickeln und die Welt aus neuen Perspektiven zu erleben. Durch den interkulturellen Austausch stärken sie ihre Sprachkenntnisse, lernen andere Kulturen und Lebensweisen kennen und werden in ihrer Eigenständigkeit gefördert. Solche Erfahrungen prägen nicht nur das Leben der Jugendlichen, sondern bereichern auch unsere gesamte Schulgemeinschaft. Wir unterstützen unsere Schüler/-innen ausdrücklich darin, eine Zeit im Ausland zu verbringen.
Aus unserer Sicht ist der beste Zeitpunkt dafür die Einführungsphase (Stufe 11).
Hat ein Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Schullaufbahn?
Vom Zeitpunkt und der Dauer des Aufenthalts hängt ab, ob die Schullaufbahn in der gleichen Stufe fortgesetzt werden kann oder ob eine Stufe wiederholt werden muss. Die genauen Bestimmungen können Sie dem Merkblatt des Schulministerium NRW entnehmen. Die wichtigsten Punkte dieses Merkblatts lauten zusammengefasst:
- Bei einer Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der Einführungsphase wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.
- Schülerinnen und Schüler, die zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase beurlaubt sind, können ihre Schullaufbahn ohne Versetzungsentscheidung in der Qualifikationsphase fortsetzen, wenn aufgrund ihres Leistungsstandes zu erwarten ist, dass sie erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten können. In diesem Fall müssen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums auf dem Zeugnis des ersten oder zweiten Halbjahrs der letzten Klasse der Sekundarstufe I im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung nachweisen. Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der die Schülerin oder den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte.
Wie gehe ich vor, wenn der Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt besteht?
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung. Dieser Antrag muss den geplanten Zeitraum und das geplante Ziel enthalten. Sobald Sie die konkreten Ab- und Rückreisedaten haben, müssen Sie diese der Schule mitteilen.
Wo finde ich Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes?
Als Schule geben wir keine Empfehlungen für kommerzielle Anbieter. Allerdings verweisen wir auf die Informationen der folgenden Websites:
- Jugendbildungsmesse: Ein breites Angebot an Informationen über Auslandsaufenthalte bietet der unabhängige Bildungsberatungsdienst weltweiser, der eine Messe mit den verschiedenen Anbietern organisiert.
- NRW-Schulministerium: Landesprogramme individueller Schüleraustausch und Stipendien
- Deutsche Stiftung für Völkerverständigung
Ansprechpartner
Herr Bräutigam (Sek I)
Herr Hombach (Sek II)