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Leistungskonzept des St.-Ursula-Gymnasiums

1. Leitziel Guter Unterricht

Guter Unter­richt bemisst sich dar­an, dass mit Freu­de, Enga­ge­ment, Inter­es­se und Erfolg anstren­gungs­be­reit gelernt wird.

Gestaltung von Unterricht

Jeder Unter­richt hat die Auf­ga­be, die Fähig­keit und den Wil­len zum Ler­nen und Wei­ter­ler­nen, zu wecken und aus­zu­bil­den als zen­tra­le Kom­pe­tenz in einer Arbeits­welt, die lebens­lan­ges Ler­nen und selbst orga­ni­sier­tes Ler­nen for­dert, da Wis­sen, das nicht aktua­li­siert wird, an Wert ver­liert. Dazu ver­mit­telt er fach­li­che, metho­di­sche, kom­mu­ni­ka­ti­ve und sozia­le Kompetenzen.

Dabei ist es einer­seits wich­tig, Rück­sicht auf die indi­vi­du­el­len Lern­vor­aus­set­zun­gen zu neh­men, ande­rer­seits ist es not­wen­dig, dass der Ler­nen­de bereit ist, sei­ne indi­vi­du­el­le Bega­bung zu benut­zen und zu ent­wi­ckeln. Es gibt den Anspruch auf För­de­rung für leicht Ler­nen­de eben­so wie für lang­sam Lernende.

Rechtliche Grundlagen

Grund­la­ge für das Unter­richts­an­ge­bot ist das Schul­ge­setz von NRW. Auf die­ser Basis beruht die Stun­den­ta­fel der Schu­le. Die Richt­li­ni­en und Lehr­plä­nen des Lan­des NRW legen die Anfor­de­run­gen an den Unter­richt in den ein­zel­nen Fächern fest, die durch die schul­ei­ge­nen Cur­ri­cu­la kon­kre­ti­siert wer­den. (Anmer­kung: In der Aus­bil­dungs­ord­nung für Leh­rer wer­den die Kom­pe­ten­zen genannt, die einen guten Unter­richt ausmachen.)

Fachliche und didaktische Gestaltung von Unterricht

(Grund­la­ge: Hil­bert Mey­er, 10 Merk­ma­le guten Unter­richts)

Die Leh­rer sind sich bewusst, dass der Anspruch, einen auf Selbst­tä­tig­keit der Schü­ler aus­ge­rich­te­ten Unter­richt zu gestal­ten, in einem Span­nungs­ver­hält­nis steht zu der Ver­pflich­tung, die für die stan­dar­di­sier­ten Leis­tungs­prü­fun­gen vor­ge­ge­be­nen Inhal­te und Metho­den zu ver­mit­teln. In ihrem Bemü­hen, die­se z. T. wider­stre­ben­den Ansprü­che in ein schü­ler­ge­rech­tes Gleich­ge­wicht zu brin­gen, sind Kom­pro­mis­se not­wen­dig. Leh­rer gestal­ten einen Unter­richt, der die Lern- und Leis­tungs­be­reit­schaft von Ler­nen­den för­dert, indem sie

  • eine Lern­at­mo­sphä­re schaf­fen, in der die Schü­ler erle­ben, dass
    • sie angst­frei ler­nen können,
    • sie in ihrer Indi­vi­dua­li­tät wahr­ge­nom­men werden,
    • sie ermu­tigt werden,
    • sie Feh­ler machen dür­fen als Teil des Lernprozesses,
    • ihre Anstren­gungs­be­reit­schaft und Leis­tung aner­kannt wird.
  • einen fach­wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten, her­aus­for­dern­den Unter­richt gestal­ten, der
    • auf einer Ana­ly­se der Lern­vor­aus­set­zun­gen basiert,
    • die Neu­gier­de der Schü­ler (Pro­blem­ori­en­tie­rung) weckt,
    • klar struk­tu­riert ist,
    • her­aus­for­dern­de Auf­ga­ben stellt,
    • – so weit dies mög­lich ist – an die Lebens­wirk­lich­keit der Ler­nen­den anknüpft,
    • ver­mit­telt, wel­che Kom­pe­ten­zen Ler­nen­de ein­set­zen kön­nen, um die Lern­zie­le zu erreichen,
    • trans­pa­rent macht, wel­che Kom­pe­ten­zen neu erwor­ben werden,
    • ziel­füh­rend unter­schied­li­che Metho­den, Arbeits­for­men und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­men ein­setzt, die die Selbst­tä­tig­keit der Schü­ler för­dern und Ler­nen mit unter­schied­li­chen Sin­nen ermöglicht.

2. Leistungsbeurteilung

Leis­tungs­be­wer­tung ist ein zen­tra­ler Bereich schu­li­schen Han­delns. Noten kön­nen über Chan­cen und Berufs­we­ge entscheiden.

Ziel des Leis­tungs­kon­zepts ist es, Trans­pa­renz über Ver­fah­ren und Maß­stä­be bei der Leis­tungs­be­wer­tung zu schaffen.

Aus­ge­hend von den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wer­den hier die Maß­stä­be der schrift­li­chen und münd­li­chen Beur­tei­lung fest­ge­legt, die für alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ver­bind­lich sind. Sie gel­ten als Obli­ga­to­rik. Die Fach­schaf­ten spe­zi­fi­zie­ren intern neben den inhalt­li­chen und metho­di­schen Aspek­ten ledig­lich Beson­der­hei­ten der Leis­tungs­be­ur­tei­lung, die sich aus den jewei­li­gen Fach­cur­ri­cu­la ergeben.

Rechtliche Grundlagen
  • Schul­ge­setz § 48
  • Kirch­li­ches Schul­ge­setz des Erz­bis­tums Köln (SchulG-​EBK) § 22
  • APO-​SI § 6
  • Erlas­se, z. B. LRS-​Erlass, Haus­auf­ga­ben­er­lass
  • Lern­stands­er­he­bung
  • Für die Sekun­dar­stu­fe II gilt die Ver­ord­nung über den Bil­dungs­gang und die Abitur­prü­fung in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe (APO-​GOSt)

Gleich­zei­tig fin­den die Vor­ga­ben der Kern­lehr­plä­ne für die jewei­li­gen Fächer Berücksichtigung.

Alle Leh­rer haben die Pflicht, sich über die aktu­el­len Vor­ga­ben zu informieren.

Grundsätze der Leistungsbewertung

Leis­tungs­be­wer­tung im schu­li­schen Raum ist immer eine päd­ago­gi­sche Ent­schei­dung. Neben der Über­prü­fung der im Unter­richt erwor­be­nen Kom­pe­ten­zen (fach­li­cher Bezug) soll jeder Leh­rer auch den indi­vi­du­el­len Lern­fort­schritt und die indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on des Schü­lers im Blick haben (indi­vi­du­el­le Bezugs­norm) sowie den Lern­stand der kon­kre­ten Lern­grup­pe (sozia­le Bezugs­norm) berück­sich­ti­gen. Beson­ders bei Noten, die Kon­se­quen­zen für die wei­te­re Schul­lauf­bahn haben, hat der Leh­rer eine beson­de­re Sorg­falts­pflicht und Verantwortung.

Ziel der Leis­tungs­be­wer­tung ist es, den Stand des Lern­pro­zes­ses für den ein­zel­nen Schü­ler fest­zu­stel­len, um eine Grund­la­ge für die indi­vi­du­el­le Leis­tungs­ent­wick­lung und Leis­tungs­för­de­rung zu schaffen.

Grund­la­ge für eine Leis­tungs­be­wer­tung ist der tat­säch­lich erteil­te Unter­richt. Inhalt und Form jeder Leis­tungs­über­prü­fung wer­den im Unter­richt vor­be­rei­tet und geübt. Der Leh­rer ist ver­pflich­tet, zu Beginn jedes Schul­jah­res offen zu legen, wel­che For­men der Leis­tungs­über­prü­fung er in sei­nem Fach ein­set­zen wird und wel­che Beur­tei­lungs­maß­stä­be gelten.

Im Lau­fe des Schul­jah­res kann jeder Schü­ler in ange­mes­se­nen Abstän­den Aus­kunft über sei­nen Leis­tungs­stand erfra­gen und sich nach Mög­lich­kei­ten erkun­di­gen wie er sei­ne Leis­tung ver­bes­sern kann.

Für den Leh­rer sind die Ergeb­nis­se von Leis­tungs­über­prü­fun­gen immer auch Anlass, den eige­nen Unter­richt zu überprüfen.

Leistungsbewertung als Element der Qualitätssicherung

Im Zuge der stan­dar­di­sier­ten Leis­tungs­über­prü­fung fin­den im zwei­ten Halb­jahr der Jahr­gangs­stu­fe 8 in den Fächern Deutsch, Mathe­ma­tik und Eng­lisch zen­tra­le Lern­stands­er­he­bun­gen statt, die im Sin­ne einer Bestands­auf­nah­me bestimm­te Kom­pe­tenz­be­rei­che für die­se Jahr­gangs­stu­fe über­prü­fen. Sie wer­den nicht beno­tet und flie­ßen daher nicht in die Leis­tungs­be­wer­tung ein. In der Jahr­gangs­stu­fe 10 wird eine zen­tra­le Arbeit in den Fächern Deutsch und Mathe­ma­tik geschrie­ben, deren Ergeb­nis auch in die Leis­tungs­no­te ein­fließt. Im Sin­ne der Qua­li­täts­si­che­rung ist es Auf­ga­be der Fach­kon­fe­ren­zen, die jewei­li­gen Ergeb­nis­se auszuwerten.

Die Ana­ly­se kann Auf­schluss geben über

  • den Lern­zu­wachs und die Defi­zi­te der Lerngruppe,
  • den Lern­zu­wachs und die Defi­zi­te ein­zel­ner Schü­le­rin­nen und Schüler,
  • die Leis­tungs­ver­tei­lung bzw. Hete­ro­ge­ni­tät inner­halb der Gruppe,
  • den Leis­tungs­stand der Grup­pe in Rela­ti­on zum Jahrgang.

Zu fra­gen ist nach

  • der Qua­li­tät und Treff­si­cher­heit der Leis­tungs­über­prü­fung selbst,
  • dem Ver­hält­nis von unter­richt­li­cher Vor­be­rei­tung und Lernerfolg,
  • den Unter­richts­me­tho­den,
  • der Ver­mitt­lung von Metho­den­kom­pe­tenz auf Sei­ten der Schüler,
  • einer ange­mes­se­nen För­de­rung aller Schüler,
  • dem Bera­tungs­be­darf.

Schriftliche Arbeiten: Klassenarbeiten, Klausuren

Für die Anzahl der Klas­sen­ar­bei­ten und die Dau­er gel­ten die­se Bestim­mun­gen. Schul­in­tern sind die­se Vor­ga­ben so umgesetzt:

  • Klas­se 5–7: In den Fächern Deutsch, Mathe­ma­tik, 1. Fremd­spra­che und 2. Fremd­spra­che wer­den jeweils 3 Klas­sen­ar­bei­ten pro Halb­jahr geschrieben.
  • Klas­se 8: In den Fächern der Lern­stands­er­he­bung (Deutsch, Mathe­ma­tik, Eng­lisch) wer­den im ers­ten Halb­jahr 3 Klas­sen­ar­bei­ten und im zwei­ten Halb­jahr 2 Klas­sen­ar­bei­ten geschrie­ben. In der 2. Fremd­spra­che wer­den im ers­ten Halb­jahr 2 Klas­sen­ar­bei­ten und im zwei­ten Halb­jahr 3 Klas­sen­ar­bei­ten geschrie­ben. Im Dif­fe­ren­zie­rungs­be­reich wer­den jeweils 2 Klas­sen­ar­bei­ten pro Halb­jahr geschrieben.
  • Klas­se 9: In den Fächern Deutsch, Mathe­ma­tik, 1. Fremd­spra­che, 2. Fremd­spra­che und im Dif­fe­ren­zie­rungs­be­reich wer­den jeweils 2 Klas­sen­ar­bei­ten pro Halb­jahr geschrieben.
Planung und Konzeption

Klas­sen­ar­bei­ten und Klau­su­ren bedür­fen einer ziel­ge­rich­te­ten Vor­be­rei­tung und Übung im Unterricht.

Terminierung

Die Ter­mi­ne für die Klas­sen­ar­bei­ten wer­den in der Regel von den jewei­li­gen Fach­leh­rern zu Beginn des Schul­jah­res für ein Halb­jahr fest­ge­legt. Die Kurs­ar­bei­ten für die Dif­fe­ren­zie­rungs­kur­se wer­den durch den Mit­tel­stu­fen­ko­or­di­na­tor fest­ge­legt; sie haben Vor­rang vor den ande­ren Klas­sen­ar­bei­ten. Für die Ober­stu­fe legt der Ober­stu­fen­ko­or­di­na­tor die Ter­mi­ne für die ein­zel­nen Quar­ta­le fest.

Die Pla­nung berück­sich­tigt eine gleich­mä­ßi­ge Ver­tei­lung über das Halb­jahr und ach­tet dar­auf, Belas­tun­gen für Schü­ler (z.B. 4 Arbei­ten in 5 Kalen­der­ta­gen Fr–Sa–Mo–Di) zu ver­mei­den. Klassenarbeits- und Klau­s­ur­ter­mi­ne wer­den den Schü­lern recht­zei­tig angekündigt.

Konzeption

Im Sin­ne der Qua­li­täts­si­che­rung ist es Auf­ga­be der Fach­kon­fe­ren­zen, die Auf­ga­ben­for­ma­te für schrift­li­che Arbei­ten ent­spre­chend den Kern­lehr­plä­nen bzw. den Abitur­be­din­gun­gen fest­zu­le­gen. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler müs­sen mit den Auf­ga­ben­for­ma­ten ver­traut sein und Gele­gen­heit zur Übung haben.

Neben der kon­kre­ten Leis­tungs­be­wer­tung berei­ten die Klas­sen­ar­bei­ten bzw. Klau­su­ren zuneh­mend auf die For­ma­te vor, die in den zen­tra­len Prü­fun­gen gefor­dert wer­den. Die zu for­dern­den Leis­tun­gen bezie­hen sich immer auf einen Verstehens- und einen Dar­stel­lungs­teil. Bei der Auf­ga­ben­ent­wick­lung sind ver­schie­de­ne Anfor­de­rungs­be­rei­che zu berücksichtigen.

Bewertungsmaßstäbe

Zu jeder Auf­ga­ben­stel­lung ist ein Erwar­tungs­ho­ri­zont zu erstel­len, der den mit dem Arbeits­auf­trag inten­dier­ten Leis­tungs­an­spruch genau fest­legt. Dabei ist auf eine ange­mes­se­ne Gewich­tung der Anfor­de­rungs­be­rei­che zu ach­ten. Kon­kre­te Abspra­chen dazu tref­fen die Fach­kon­fe­ren­zen. Die Zuord­nung von Punk­ten und bestimm­ten Leis­tun­gen muss eine sach­ge­rech­te Gewich­tung erken­nen las­sen. Die Fest­le­gung der Note ist kein mathe­ma­ti­scher Vor­gang; auch bei der Bewer­tung schrift­li­cher Arbei­ten hat der Leh­rer einen päd­ago­gi­schen Spielraum.

Um den Bewer­tungs­vor­gang trans­pa­rent zu machen, bie­tet es sich an, nicht nur die Note unter die Arbeit zu set­zen, son­dern eine Form der schrift­li­chen Rück­mel­dung für die Schü­ler zu erstel­len, aus der ersicht­lich ist, wel­che Lösun­gen mög­lich waren, und die den Schü­lern hilft, eige­ne Defi­zi­te zu erken­nen und auf­zu­ar­bei­ten. Kon­kre­te Abspra­chen über die Form der Rück­mel­dung tref­fen die Fachkonferenzen.

Berechnungssystem für die Sekundarstufe I

Das in der jewei­li­gen Fach­schaft gül­ti­ge Berech­nungs­sys­tem für die Noten­stu­fe wird für die Sekun­dar­stu­fe I in den ein­zel­nen Fach­kon­fe­ren­zen ent­schie­den und den Schü­lern und Eltern mitgeteilt.

Berechnungssystem für die Sekundarstufe II

Das Berech­nungs­sys­tem ori­en­tiert sich an den Vor­ga­ben für das Zen­tral­ab­itur und soll auch den Klau­su­ren der Sekun­dar­stu­fe II zugrun­de gelegt wer­den, z.B.:

NotePunk­te vonbis
1p10095
1x9490
1m8985
2p8480
2x7975
2m7470
3p6965
3x6460
3m5955
4p5450
4x4945
4m4439
5p3833
5x3227
5m2620
6190

Sowohl in der Sekun­dar­stu­fe I als auch in der Sekun­dar­stu­fe II kön­nen gehäuf­te Ver­stö­ße gegen die sprach­li­che Rich­tig­keit (Rechtschreibung/​Zeichensetzung) zu einer ange­mes­se­nen Absen­kung der Note führen.

Auswertung/​Diagnostik

Jede schrift­li­che Leis­tungs­über­prü­fung ist ein wesent­li­cher Bau­stein für die Dia­gnos­tik; sie zeigt, wo der ein­zel­ne Schü­ler in sei­nem indi­vi­du­el­len Lern­weg steht. Der Schü­ler erkennt ggf. Defi­zi­te und kann die­se gezielt bear­bei­ten. Der Leh­rer kann indi­vi­du­el­le För­der­emp­feh­lun­gen geben. Jeder Leh­rer kann die Ana­ly­se und Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se einer Klas­sen­ar­beit dazu nut­zen, den eige­nen Unter­richt zu über­prü­fen (vgl. 4.4.3. Qua­li­täts­si­che­rung). Es wird Auf­ga­be der Fach­kon­fe­ren­zen sein, sich über Auf­ga­ben­for­ma­te und Erwar­tungs­ho­ri­zon­te zu verständigen.

Bereich »Sonstige Leistungen«

Zu den »Sons­ti­gen Leis­tun­gen« im Unter­richt gehö­ren nicht nur münd­li­che Bei­trä­ge im Unter­richt wie

  • Bei­trä­ge zum Unterrichtsgespräch,
  • Prä­sen­ta­ti­on von Ergebnissen,
  • Vor­trag von Gruppenergebnissen,
  • Dar­stel­lung von Gelern­tem (Wis­sen),

son­dern auch

  • Bei­trä­ge im Rah­men koope­ra­ti­ver Arbeitsprozesse,

sowie

  • kur­ze schrift­li­che Übun­gen im Unterricht,
  • Pro­to­kol­le,
  • Refe­ra­te.

Neben der münd­li­chen Betei­li­gung müs­sen wei­te­re For­men der sons­ti­gen Leis­tun­gen einen ange­mes­se­nen Anteil der Note aus­ma­chen, um auch ruhi­gen Schü­lern die Chan­ce zu geben, Leis­tung zu zeigen.

Eine Son­der­stel­lung neh­men Haus­auf­ga­ben ein, die in der Sekun­dar­stu­fe I in der Regel nicht mit einer Note bewer­tet werden.

Nicht jede Unter­richts­si­tua­ti­on ist eine Leis­tungs­si­tua­ti­on. Es muss für die Schü­ler trans­pa­rent wer­den, dass es im Unter­richt Lern­pha­sen gibt, in denen die Schü­ler ler­nen, ohne bewer­tet zu wer­den, d.h. in denen sie Feh­ler machen dür­fen, nach­fra­gen, üben.

Mit der Umstel­lung auf die Kern­lehr­plä­ne ste­hen Kom­pe­ten­zen im Zen­trum des Lern­pro­zes­ses. Auf­ga­be der Beur­tei­lung der sons­ti­gen Leis­tun­gen ist es also, fest­zu­stel­len, inwie­weit der Schü­ler über bestimm­te Kom­pe­ten­zen ver­fügt, inwie­weit er bestimm­te Kom­pe­ten­zen schon erreicht hat oder sie noch aus­bau­en muss. Dies zu kon­kre­ti­sie­ren, ist Auf­ga­be der Fachkonferenzen.

Allgemeine Bewertungsmaßstäbe

Für die Beur­tei­lung der sons­ti­gen Leis­tun­gen gel­ten fol­gen­de Kriterien

  • Fach­li­che Kennt­nis­se (Fach­wis­sen und Fachmethoden)
  • Fähig­keit zur Ver­net­zung von Sachverhalten
  • Fähig­keit, Sach­ver­hal­te zu hinterfragen
  • ziel­füh­ren­de und kom­ple­xe Beiträge
  • Akti­ve För­de­rung des Lern­pro­zes­ses der Gruppe
  • Kon­ti­nui­tät der Mitarbeit

Die­se las­sen sich sowohl im Unter­richts­ge­spräch als auch bei koope­ra­ti­ven Arbeits­pro­zes­sen beob­ach­ten und beurteilen.
Bei­trä­ge im Unterrichtsgespräch

  • fach­li­che Qua­li­tät (Kennt­nis­se, Metho­den, Begriffe)
  • Bezug auf den Unterrichtszusammenhang
  • Initia­ti­ve und Problemlösung
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit
  • Kon­ti­nui­tät
  • begrenz­te Auf­ga­be (begrün­de­te Stel­lung­nah­me, Lösung einer begrenz­ten Aufgabe)

Mit­ar­beit in koope­ra­ti­ven Arbeits­for­men (Partnerarbeit/​Gruppenarbeit)

  • Koope­ra­ti­on in Pla­nung, Arbeitsprozess
  • Arbeits­in­ten­si­tät
  • Betei­li­gung an Ergebnisfindung
  • Metho­den­kom­pe­tenz
  • Prä­sen­ta­ti­ons­kom­pe­tenz
Kriterien für weitere Formen der sonstigen Leistung

Schrift­li­che Übun­gen im Unterricht

  • begrenz­te Auf­ga­be (begrün­de­te Stel­lung­nah­me, Lösung einer begrenz­ten Aufgabe)

Pro­to­kol­le

  • sach­li­che Richtigkeit
  • Aus­wahl und Zuord­nung von Aus­sa­gen zu Gegen­stän­den und Verlauf
  • Glie­de­rung und ziel­ori­en­tier­te Formulierungen

Refe­ra­te

  • sach­li­che Richtigkeit
  • eigen­stän­di­ge Aus­wahl und Zuord­nung von Aspekten
  • siche­re und selb­stän­di­ge Beurteilung
  • Abgren­zung von refe­rier­ten Positionen
  • Glie­de­rung
  • Prä­sen­ta­ti­on und Vortrag

Ggf. Pro­jekt­ar­bei­ten, Gestal­tungs­ar­bei­ten (Nähe­res dazu regeln die Fachkonferenzen)

Das Kol­le­gi­um wird in der nächs­ten Zeit in Abspra­che mit den ein­zel­nen Fach­schaf­ten einen Beur­tei­lungs­maß­stab für die Mit­ar­beit im Unter­richts­ge­spräch und bei koope­ra­ti­ven Arbeits­si­tua­tio­nen erar­bei­ten, in dem vor­wie­gend qua­li­fi­zie­ren­de und nicht nur quan­ti­fi­zie­ren­de Kate­go­rien für die ein­zel­nen Noten­stu­fen benannt wer­den. Sobald die­ser erstellt ist, wird er als Teil des all­ge­mei­nen Leis­tungs­kon­zepts veröffentlicht.

Gesamtnote

Die Noten­set­zung ist eine päd­ago­gi­sche Ent­schei­dung, kei­ne rechnerische.

Die Gesamt­no­te für die Leis­tung in einem Schul­halb­jahr setzt sich zusam­men aus den Noten der Klas­sen­ar­bei­ten und Klau­su­ren und aus den Noten für sons­ti­ge Leis­tun­gen, die den glei­chen Stel­len­wert haben.

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Eine Große Pause mit
Eine Große Pause mit

Über 1.000 Schüler, über 80 Lehrer und viele, viele andere Personen tragen dazu bei, dass am St.-Ursula-Gymnasium ein ganz besonderer Schulgeist existiert. Wir möchten genau dieses Gefühl des Miteinanders mit unserem neuen Schulpodcast »Eine Große Pause mit …« stärken und gerade jetzt, zu Zeiten von Corona, zeigen, dass Schule so viel mehr ist als Arbeitsaufträge und Prüfungsstress. Wenn euch, liebe Hörerinnen und Hörer, unser Podcast gefällt, kann die Serie aber gern auch darüber hinaus ein fester Bestandteil unserer Schule werden. In jeder Folge haben wir einen Gast, der etwas Außergewöhnliches erlebt hat, über seine Leidenschaft berichten oder sich einfach mal genauer vorstellen möchte. Wir freuen uns über Feedback, Tipps und Ideen an . Und nun viel Spaß beim Hören!

Folge 20: Eine große Pause mit Marion Berens, Lehrerin

In der letzten Folge der zweiten Staffel sprechen Herr Meller und Frau Berens miteinander. Fr. Berens ist ebenfalls Lehrerin am St. Ursula und gemeinsam sprechen die beiden über das vergangene Schuljahr und über das Schulprojekt „Internettränen“. Unter dem Hashtag #Internettränen engagierten sich in diesem Schuljahr viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II am St. Ursula-Gymnasium, um ein sichtbares Zeichen für Toleranz und für einen respektvollen Umgang im Internet zu setzen. Was dahinter steckt und wie die Idee entstanden ist, erfahrt ihr in dieser Folge. Zuletzt kommen Sarah und ihre FreundInnen zu Wort, denn sie melden sich in Form von Audionachrichten aus ihrem Urlaub, den sie mit dem Abitur in der Tasche gemeinsam genießen .Viel Spaß!

Folge 20: Eine große Pause mit Marion Berens, Lehrerin
3. Juli 2021
Episode 19: A big break with Cédric Gentil, pro diver and filmmaker
19. April 2021
Folge 18: Eine große Pause mit Prof. Dr. Borcherding und dem Thema Klimawandel
16. März 2021
Folge 17: Eine große Pause mit Lobke Beckfeld, Designstudentin
10. Februar 2021
Folge 16: Eine große Pause mit Meta Cramer, Soziologin
3. Februar 2021
Folge 15: Eine große Pause mit Sarah, Herrn Meller und Frau Hermanns
20. Januar 2021
Folge 13: Eine große Pause mit Ina
2. Dezember 2020
Folge 14: Eine große Pause mit Gabriel Schöller, Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
25. November 2020
Folge 12: Eine große Pause mit Gabriel und den Beatles
14. November 2020
Folge 11: Eine große Pause mit Fr. Herold und dem Projekt Schulacker
25. Oktober 2020
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