Unser Schulträger hat zum 01.10.2023 das Angebot der Verkehrsunternehmen angenommen, das bisher allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule bereitgestellte Schülerticket auf das »Deutschlandticket Schule« umzustellen. Die Abnahme des Deutschlandtickets ist für alle nicht freifahrtberechtigten Schüler/-innen unabhängig von ihrem Wohnort freiwillig.
Das bisher bei uns geltende Solidarmodell, also die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten ein Ticket abzunehmen, ist folglich ausgesetzt.
Die Kosten für das »Deutschlandticket Schule« belaufen sich für nicht freifahrtberechtigte Familien auf € 29 pro Monat (ab Januar 2025 € 39) pro Schüler/-in.
Für freifahrtberechtigte Schüler/-innen gelten andere Preise – hier kostet das Ticket für das erste anspruchsberechtigte Kind einer Familie € 14 pro Monat, für das zweite Kind € 7 und für alle anderen Kinder ist es kostenlos. Ebenfalls kostenlos ist das »Deutschlandticket Schule« für freifahrtberechtigte Familien bei Empfang von Leistungen nach SGB XII.
Wann ist man freifahrtberechtigt?
Schülerinnen und Schüler gelten als freifahrtberechtigt und erhalten folglich das Deutschlandticket zum genannten ermäßigten Preis (gemäß Schülerfahrtkostenverordnung § 97 Absatz 1ff. des Schulgesetzes NRW), wenn das nächstgelegene* Gymnasium
— für Schülerinnen und Schüler der Sek. I mehr als 3,5 km entfernt ist und
— für Schülerinnen und Schüler der Sek. II mehr als 5 km entfernt ist.
* Was heißt »nächstgelegen«? Hier gilt die Entfernung zum nächstgelegenen Gymnasium.
Wir wollen dies an zwei Beispielen erläutern:
— Das nächste städtische Gymnasium ist 2 km vom Wohnhaus eines Schülers der Sekundarstufe I entfernt, unser Gymnasium ist 10 km entfernt → Keine Freifahrtberechtigung.
— Das nächste städtische Gymnasium ist 6 km vom Wohnhaus einer Schülerin der Sekundarstufe II entfernt, unser Gymnasium 5,5 km entfernt → Freifahrtberechtigung.