Wie alle Eltern und Schüler bereits erfahren konnten, wird es ab diesem Schuljahr an erzbischöflichen Schulen wieder eine Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens geben. Diese erfolgt in Form eines Beiblatts zum Zeugnis. Ausgenommen von dieser Beurteilung sind die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und die Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Abiturjahrgangs.
Allerdings können Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge einen Antrag auf Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens für ihre Kinder bzw. sich selbst stellen. Dieser Antrag muss bis zum 23. November 2012 im Sekretariat eingegangen sein und kann nicht zurückgezogen werden.
Das verbindliche Antragsformular finden Sie unter Formulare.