1. Leitziel Guter Unterricht
Guter Unterricht bemisst sich daran, dass mit Freude, Engagement, Interesse und Erfolg anstrengungsbereit gelernt wird.
Gestaltung von Unterricht
Jeder Unterricht hat die Aufgabe, die Fähigkeit und den Willen zum Lernen und Weiterlernen, zu wecken und auszubilden als zentrale Kompetenz in einer Arbeitswelt, die lebenslanges Lernen und selbst organisiertes Lernen fordert, da Wissen, das nicht aktualisiert wird, an Wert verliert. Dazu vermittelt er fachliche, methodische, kommunikative und soziale Kompetenzen.
Dabei ist es einerseits wichtig, Rücksicht auf die individuellen Lernvoraussetzungen zu nehmen, andererseits ist es notwendig, dass der Lernende bereit ist, seine individuelle Begabung zu benutzen und zu entwickeln. Es gibt den Anspruch auf Förderung für leicht Lernende ebenso wie für langsam Lernende.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für das Unterrichtsangebot ist das Schulgesetz von NRW. Auf dieser Basis beruht die Stundentafel der Schule. Die Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW legen die Anforderungen an den Unterricht in den einzelnen Fächern fest, die durch die schuleigenen Curricula konkretisiert werden. (Anmerkung: In der Ausbildungsordnung für Lehrer werden die Kompetenzen genannt, die einen guten Unterricht ausmachen.)
Fachliche und didaktische Gestaltung von Unterricht
(Grundlage: Hilbert Meyer, 10 Merkmale guten Unterrichts)
Die Lehrer sind sich bewusst, dass der Anspruch, einen auf Selbsttätigkeit der Schüler ausgerichteten Unterricht zu gestalten, in einem Spannungsverhältnis steht zu der Verpflichtung, die für die standardisierten Leistungsprüfungen vorgegebenen Inhalte und Methoden zu vermitteln. In ihrem Bemühen, diese z. T. widerstrebenden Ansprüche in ein schülergerechtes Gleichgewicht zu bringen, sind Kompromisse notwendig. Lehrer gestalten einen Unterricht, der die Lern- und Leistungsbereitschaft von Lernenden fördert, indem sie
- eine Lernatmosphäre schaffen, in der die Schüler erleben, dass
- sie angstfrei lernen können,
- sie in ihrer Individualität wahrgenommen werden,
- sie ermutigt werden,
- sie Fehler machen dürfen als Teil des Lernprozesses,
- ihre Anstrengungsbereitschaft und Leistung anerkannt wird.
- einen fachwissenschaftlich fundierten, herausfordernden Unterricht gestalten, der
- auf einer Analyse der Lernvoraussetzungen basiert,
- die Neugierde der Schüler (Problemorientierung) weckt,
- klar strukturiert ist,
- herausfordernde Aufgaben stellt,
- – so weit dies möglich ist – an die Lebenswirklichkeit der Lernenden anknüpft,
- vermittelt, welche Kompetenzen Lernende einsetzen können, um die Lernziele zu erreichen,
- transparent macht, welche Kompetenzen neu erworben werden,
- zielführend unterschiedliche Methoden, Arbeitsformen und Kommunikationsformen einsetzt, die die Selbsttätigkeit der Schüler fördern und Lernen mit unterschiedlichen Sinnen ermöglicht.
2. Leistungsbeurteilung
Leistungsbewertung ist ein zentraler Bereich schulischen Handelns. Noten können über Chancen und Berufswege entscheiden.
Ziel des Leistungskonzepts ist es, Transparenz über Verfahren und Maßstäbe bei der Leistungsbewertung zu schaffen.
Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen werden hier die Maßstäbe der schriftlichen und mündlichen Beurteilung festgelegt, die für alle Kolleginnen und Kollegen verbindlich sind. Sie gelten als Obligatorik. Die Fachschaften spezifizieren intern neben den inhaltlichen und methodischen Aspekten lediglich Besonderheiten der Leistungsbeurteilung, die sich aus den jeweiligen Fachcurricula ergeben.
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz § 48
- Kirchliches Schulgesetz des Erzbistums Köln (SchulG-EBK) § 22
- APO-SI § 6
- Erlasse, z. B. LRS-Erlass, Hausaufgabenerlass
- Lernstandserhebung
- Für die Sekundarstufe II gilt die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
Gleichzeitig finden die Vorgaben der Kernlehrpläne für die jeweiligen Fächer Berücksichtigung.
Alle Lehrer haben die Pflicht, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren.
Grundsätze der Leistungsbewertung
Leistungsbewertung im schulischen Raum ist immer eine pädagogische Entscheidung. Neben der Überprüfung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen (fachlicher Bezug) soll jeder Lehrer auch den individuellen Lernfortschritt und die individuelle Lebenssituation des Schülers im Blick haben (individuelle Bezugsnorm) sowie den Lernstand der konkreten Lerngruppe (soziale Bezugsnorm) berücksichtigen. Besonders bei Noten, die Konsequenzen für die weitere Schullaufbahn haben, hat der Lehrer eine besondere Sorgfaltspflicht und Verantwortung.
Ziel der Leistungsbewertung ist es, den Stand des Lernprozesses für den einzelnen Schüler festzustellen, um eine Grundlage für die individuelle Leistungsentwicklung und Leistungsförderung zu schaffen.
Grundlage für eine Leistungsbewertung ist der tatsächlich erteilte Unterricht. Inhalt und Form jeder Leistungsüberprüfung werden im Unterricht vorbereitet und geübt. Der Lehrer ist verpflichtet, zu Beginn jedes Schuljahres offen zu legen, welche Formen der Leistungsüberprüfung er in seinem Fach einsetzen wird und welche Beurteilungsmaßstäbe gelten.
Im Laufe des Schuljahres kann jeder Schüler in angemessenen Abständen Auskunft über seinen Leistungsstand erfragen und sich nach Möglichkeiten erkundigen wie er seine Leistung verbessern kann.
Für den Lehrer sind die Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen immer auch Anlass, den eigenen Unterricht zu überprüfen.
Leistungsbewertung als Element der Qualitätssicherung
Im Zuge der standardisierten Leistungsüberprüfung finden im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zentrale Lernstandserhebungen statt, die im Sinne einer Bestandsaufnahme bestimmte Kompetenzbereiche für diese Jahrgangsstufe überprüfen. Sie werden nicht benotet und fließen daher nicht in die Leistungsbewertung ein. In der Jahrgangsstufe 10 wird eine zentrale Arbeit in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben, deren Ergebnis auch in die Leistungsnote einfließt. Im Sinne der Qualitätssicherung ist es Aufgabe der Fachkonferenzen, die jeweiligen Ergebnisse auszuwerten.
Die Analyse kann Aufschluss geben über
- den Lernzuwachs und die Defizite der Lerngruppe,
- den Lernzuwachs und die Defizite einzelner Schülerinnen und Schüler,
- die Leistungsverteilung bzw. Heterogenität innerhalb der Gruppe,
- den Leistungsstand der Gruppe in Relation zum Jahrgang.
Zu fragen ist nach
- der Qualität und Treffsicherheit der Leistungsüberprüfung selbst,
- dem Verhältnis von unterrichtlicher Vorbereitung und Lernerfolg,
- den Unterrichtsmethoden,
- der Vermittlung von Methodenkompetenz auf Seiten der Schüler,
- einer angemessenen Förderung aller Schüler,
- dem Beratungsbedarf.
Schriftliche Arbeiten: Klassenarbeiten, Klausuren
Für die Anzahl der Klassenarbeiten und die Dauer gelten diese Bestimmungen. Schulintern sind diese Vorgaben so umgesetzt:
- Klasse 5–7: In den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und 2. Fremdsprache werden jeweils 3 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
- Klasse 8: In den Fächern der Lernstandserhebung (Deutsch, Mathematik, Englisch) werden im ersten Halbjahr 3 Klassenarbeiten und im zweiten Halbjahr 2 Klassenarbeiten geschrieben. In der 2. Fremdsprache werden im ersten Halbjahr 2 Klassenarbeiten und im zweiten Halbjahr 3 Klassenarbeiten geschrieben. Im Differenzierungsbereich werden jeweils 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
- Klasse 9: In den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache und im Differenzierungsbereich werden jeweils 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
Planung und Konzeption
Klassenarbeiten und Klausuren bedürfen einer zielgerichteten Vorbereitung und Übung im Unterricht.
Terminierung
Die Termine für die Klassenarbeiten werden in der Regel von den jeweiligen Fachlehrern zu Beginn des Schuljahres für ein Halbjahr festgelegt. Die Kursarbeiten für die Differenzierungskurse werden durch den Mittelstufenkoordinator festgelegt; sie haben Vorrang vor den anderen Klassenarbeiten. Für die Oberstufe legt der Oberstufenkoordinator die Termine für die einzelnen Quartale fest.
Die Planung berücksichtigt eine gleichmäßige Verteilung über das Halbjahr und achtet darauf, Belastungen für Schüler (z.B. 4 Arbeiten in 5 Kalendertagen Fr–Sa–Mo–Di) zu vermeiden. Klassenarbeits- und Klausurtermine werden den Schülern rechtzeitig angekündigt.
Konzeption
Im Sinne der Qualitätssicherung ist es Aufgabe der Fachkonferenzen, die Aufgabenformate für schriftliche Arbeiten entsprechend den Kernlehrplänen bzw. den Abiturbedingungen festzulegen. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Aufgabenformaten vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben.
Neben der konkreten Leistungsbewertung bereiten die Klassenarbeiten bzw. Klausuren zunehmend auf die Formate vor, die in den zentralen Prüfungen gefordert werden. Die zu fordernden Leistungen beziehen sich immer auf einen Verstehens- und einen Darstellungsteil. Bei der Aufgabenentwicklung sind verschiedene Anforderungsbereiche zu berücksichtigen.
Bewertungsmaßstäbe
Zu jeder Aufgabenstellung ist ein Erwartungshorizont zu erstellen, der den mit dem Arbeitsauftrag intendierten Leistungsanspruch genau festlegt. Dabei ist auf eine angemessene Gewichtung der Anforderungsbereiche zu achten. Konkrete Absprachen dazu treffen die Fachkonferenzen. Die Zuordnung von Punkten und bestimmten Leistungen muss eine sachgerechte Gewichtung erkennen lassen. Die Festlegung der Note ist kein mathematischer Vorgang; auch bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten hat der Lehrer einen pädagogischen Spielraum.
Um den Bewertungsvorgang transparent zu machen, bietet es sich an, nicht nur die Note unter die Arbeit zu setzen, sondern eine Form der schriftlichen Rückmeldung für die Schüler zu erstellen, aus der ersichtlich ist, welche Lösungen möglich waren, und die den Schülern hilft, eigene Defizite zu erkennen und aufzuarbeiten. Konkrete Absprachen über die Form der Rückmeldung treffen die Fachkonferenzen.
Berechnungssystem für die Sekundarstufe I
Das in der jeweiligen Fachschaft gültige Berechnungssystem für die Notenstufe wird für die Sekundarstufe I in den einzelnen Fachkonferenzen entschieden und den Schülern und Eltern mitgeteilt.
Berechnungssystem für die Sekundarstufe II
Das Berechnungssystem orientiert sich an den Vorgaben für das Zentralabitur und soll auch den Klausuren der Sekundarstufe II zugrunde gelegt werden, z.B.:
Note | Punkte von | bis |
1p | 100 | 95 |
1x | 94 | 90 |
1m | 89 | 85 |
2p | 84 | 80 |
2x | 79 | 75 |
2m | 74 | 70 |
3p | 69 | 65 |
3x | 64 | 60 |
3m | 59 | 55 |
4p | 54 | 50 |
4x | 49 | 45 |
4m | 44 | 39 |
5p | 38 | 33 |
5x | 32 | 27 |
5m | 26 | 20 |
6 | 19 | 0 |
Sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II können gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung/Zeichensetzung) zu einer angemessenen Absenkung der Note führen.
Auswertung/Diagnostik
Jede schriftliche Leistungsüberprüfung ist ein wesentlicher Baustein für die Diagnostik; sie zeigt, wo der einzelne Schüler in seinem individuellen Lernweg steht. Der Schüler erkennt ggf. Defizite und kann diese gezielt bearbeiten. Der Lehrer kann individuelle Förderempfehlungen geben. Jeder Lehrer kann die Analyse und Auswertung der Ergebnisse einer Klassenarbeit dazu nutzen, den eigenen Unterricht zu überprüfen (vgl. 4.4.3. Qualitätssicherung). Es wird Aufgabe der Fachkonferenzen sein, sich über Aufgabenformate und Erwartungshorizonte zu verständigen.
Bereich »Sonstige Leistungen«
Zu den »Sonstigen Leistungen« im Unterricht gehören nicht nur mündliche Beiträge im Unterricht wie
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch,
- Präsentation von Ergebnissen,
- Vortrag von Gruppenergebnissen,
- Darstellung von Gelerntem (Wissen),
sondern auch
- Beiträge im Rahmen kooperativer Arbeitsprozesse,
sowie
- kurze schriftliche Übungen im Unterricht,
- Protokolle,
- Referate.
Neben der mündlichen Beteiligung müssen weitere Formen der sonstigen Leistungen einen angemessenen Anteil der Note ausmachen, um auch ruhigen Schülern die Chance zu geben, Leistung zu zeigen.
Eine Sonderstellung nehmen Hausaufgaben ein, die in der Sekundarstufe I in der Regel nicht mit einer Note bewertet werden.
Nicht jede Unterrichtssituation ist eine Leistungssituation. Es muss für die Schüler transparent werden, dass es im Unterricht Lernphasen gibt, in denen die Schüler lernen, ohne bewertet zu werden, d.h. in denen sie Fehler machen dürfen, nachfragen, üben.
Mit der Umstellung auf die Kernlehrpläne stehen Kompetenzen im Zentrum des Lernprozesses. Aufgabe der Beurteilung der sonstigen Leistungen ist es also, festzustellen, inwieweit der Schüler über bestimmte Kompetenzen verfügt, inwieweit er bestimmte Kompetenzen schon erreicht hat oder sie noch ausbauen muss. Dies zu konkretisieren, ist Aufgabe der Fachkonferenzen.
Allgemeine Bewertungsmaßstäbe
Für die Beurteilung der sonstigen Leistungen gelten folgende Kriterien
- Fachliche Kenntnisse (Fachwissen und Fachmethoden)
- Fähigkeit zur Vernetzung von Sachverhalten
- Fähigkeit, Sachverhalte zu hinterfragen
- zielführende und komplexe Beiträge
- Aktive Förderung des Lernprozesses der Gruppe
- Kontinuität der Mitarbeit
Diese lassen sich sowohl im Unterrichtsgespräch als auch bei kooperativen Arbeitsprozessen beobachten und beurteilen.
Beiträge im Unterrichtsgespräch
- fachliche Qualität (Kenntnisse, Methoden, Begriffe)
- Bezug auf den Unterrichtszusammenhang
- Initiative und Problemlösung
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontinuität
- begrenzte Aufgabe (begründete Stellungnahme, Lösung einer begrenzten Aufgabe)
Mitarbeit in kooperativen Arbeitsformen (Partnerarbeit/Gruppenarbeit)
- Kooperation in Planung, Arbeitsprozess
- Arbeitsintensität
- Beteiligung an Ergebnisfindung
- Methodenkompetenz
- Präsentationskompetenz
Kriterien für weitere Formen der sonstigen Leistung
Schriftliche Übungen im Unterricht
- begrenzte Aufgabe (begründete Stellungnahme, Lösung einer begrenzten Aufgabe)
Protokolle
- sachliche Richtigkeit
- Auswahl und Zuordnung von Aussagen zu Gegenständen und Verlauf
- Gliederung und zielorientierte Formulierungen
Referate
- sachliche Richtigkeit
- eigenständige Auswahl und Zuordnung von Aspekten
- sichere und selbständige Beurteilung
- Abgrenzung von referierten Positionen
- Gliederung
- Präsentation und Vortrag
Ggf. Projektarbeiten, Gestaltungsarbeiten (Näheres dazu regeln die Fachkonferenzen)
Das Kollegium wird in der nächsten Zeit in Absprache mit den einzelnen Fachschaften einen Beurteilungsmaßstab für die Mitarbeit im Unterrichtsgespräch und bei kooperativen Arbeitssituationen erarbeiten, in dem vorwiegend qualifizierende und nicht nur quantifizierende Kategorien für die einzelnen Notenstufen benannt werden. Sobald dieser erstellt ist, wird er als Teil des allgemeinen Leistungskonzepts veröffentlicht.
Gesamtnote
Die Notensetzung ist eine pädagogische Entscheidung, keine rechnerische.
Die Gesamtnote für die Leistung in einem Schulhalbjahr setzt sich zusammen aus den Noten der Klassenarbeiten und Klausuren und aus den Noten für sonstige Leistungen, die den gleichen Stellenwert haben.