Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den Erzbischöflichen Schulen nach den Osterferien
Das Erzbistum hat für die Erzbischöflichen Schulen bisher die Vorgaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie des Ministeriums für Schule und Bildung im Wesentlichen übernommen. Das ist grundsätzlich auch jetzt so vorgesehen. Das bedeutet, dass ab Montag, 20.04., zunächst die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Schulen anlaufen, bevor die Schule frühestens ab Donnerstag, 23.04., für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder geöffnet werden kann.
Die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 bleiben bis Montag, 04.05., bestehen und sollen ggfs. noch um weitere elterliche Berufsgruppen ausgeweitet werden.
Wenn die Detailregelungen des Schulministeriums vorliegen und vom Schulträger geprüft sind, erfolgt die Entscheidung darüber, wie die Regelungen des Ministeriums an den Erzbischöflichen Schulen konkret umgesetzt werden. Sobald wir darüber informiert worden sind, werden wir die Schulgemeinschaft an dieser Stelle oder auch über einen Elternbrief zur Umsetzung am St. Ursula-Gymnasium informieren.
Informationen zu den allgemeinen Regelungen des Landes hinsichtlich des Corona-Virus finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de.
Claire Pickartz, OStD’ i. K.
Schulleiterin