Liebe Eltern, liebe Schüler, liebe Kollegen,
wie Sie alle erfahren haben, setzt die Corona-Betreuungsverordnung vom 01.09.2020, die den Schulen im Laufe des 02.09.2020 per Mail zuging, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) während des Unterrichts eingeschränkt außer Kraft. Demnach darf die MNB zwar nur abgenommen werden, wenn die Schüler an ihren festen Sitzplätzen sitzen, dies jedoch unabhängig von der Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung und vorhandenem Abstand.
In einer am 28.08.2020 vom Schulträger versendeten Mail wurde zunächst die Beibehaltung der Verpflichtung, eine MNB auch während des Unterrichts zu tragen, angewiesen. Nach Prüfung der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) und der Veröffentlichung der Corona-Betreuungsverordnung hat der Schulträger entschieden, dass diese Vorgaben auch für die erzbischöflichen Schulen gelten.
Hier einige Ausführungen des Schulträgers vom 01.09.2020, 19:00 Uhr, zur Inkraftsetzung der MSB-Schulmail vom 31.08.2020 (Auszug):
Die Schulmail des MSB vom gestrigen Tage eröffnet den Schulen die Möglichkeit, eigenverantwortlich eine Verständigung darüber zu erzielen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. Diese Möglichkeit möchten wir den Erzbischöflichen Schulen ebenso einräumen, die Entscheidung darüber aber der Schulkonferenz der jeweiligen Schule überlassen.
Fortdauer einer eingeschränkten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) bis zum 04.09.2020
An allen Erzbischöflichen Schulen besteht die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden außerhalb des Unterrichtsgeschehens zu tragen.
Bis zum 04.09.2020 ist während des Unterrichts an den weiterführenden Schulen eine MNB zu tragen, wenn die Größe der Lerngruppe das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern nicht erlaubt. […]
Bis zum Ablauf des 04.09.2020 hat sich gemäß § 30 Absatz 2 der Eilausschuss der jeweiligen Schulkonferenz der Erzbischöflichen Schulen damit zu befassen, eine Regelung für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht herbeizuführen und [den Schulträger] über das Ergebnis zu informieren.
Gestern, am 03.09.2020, hat ein erweiterter Kreis des Eilausschusses der Schulkonferenz bestehend aus Schülern, Eltern und Lehrern getagt und folgende Regelung verabschiedet:
Diese Entscheidung gilt zunächst bis zum Ablauf des Fr., 18.09.2020, unter der Voraussetzung, dass seitens des Ministeriums und des Schulträgers keine anderslautenden Vorgaben verfügt werden.
Die Entscheidung des Eilausschusses wird durch folgende Begründungen gestützt:
- Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands auf dem Schulgelände und v. a. in den Klassenräumen ist nicht zu gewährleisten. Wir sind jedoch nicht nur für uns selbst, sondern in der Gemeinschaft auch für die Anderen verantwortlich.
- Vorerkrankte Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler können sich in einer Gruppe, in der eine MNB von allen getragen wird, sicherer fühlen und somit den Präsenzunterricht leiten bzw. daran teilnehmen.
- Das erhöhte Infektionsrisiko würde den Fortbestand des Präsenzunterrichts gefährden und unweigerlich zu einem stärkeren Anteil von Distanzunterricht führen, da bereits jetzt Vertretungskapazitäten ausgereizt sind.
- Sollte es zu einem Ansteckungsfall in der Schülerschaft kommen, ist die Anzahl der Personen, die ebenfalls in Quarantäne genommen werden müssen, sehr viel geringer: Mit Tragen einer MNB gehört man in diesem Fall als Risikoperson der Kategorie 3 an, ohne MNB der Kategorie 1 (vgl. Interview mit dem Virologen Dr. Rolf Kaiser (Uniklinik Köln) vom 27.08.2020)
- Auch Gesundheitsämter in der Region weisen auf den Zusammenhang zwischen dem konsequenten Tragen einer MNB und der Verringerung des Infektionsrisikos hin (vgl. KStA Rhein-Berg, darin Eintrag vom 02.09.2020)
- Durch die Differenzierungen (Fremdsprachenkopplungen und Religionsgruppen) in der Sek. I und das Kurssystem in der Oberstufe kommt es zu einer starken Durchmischung der Schülerschaft eines Jahrgangs. Die Anzahl der Kontaktpersonen ist dadurch wesentlich höher, Quarantänemaßnahmen beträfen mehr Lerngruppen, unter Umständen ganze Klassen oder Jahrgangsstufen.
Der Eilausschuss sah es als wichtigen Aspekt an, dass Schüler, Lehrer und ihre Familien möglichst geschützt werden sollen, damit für alle in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht stattfinden kann. Der persönliche Kontakt zwischen Lehrern und Schülern ist ein essentieller Bestandteil des Lernprozesses und liegt auch uns als Schulleitung besonders am Herzen.
Daher richtet der Eilausschuss an alle Schülerinnen und Schüler die Bitte, auch weiterhin eine MNB im Unterricht zu tragen und so ihre Verantwortung für sich und andere wahrzunehmen. Gleichzeitig wurde die Bitte an die Eltern formuliert, ihre Kinder bei der Entscheidung für das Tragen einer MNB zu unterstützen.
Ausdrücklich wurde jedoch darauf hingewiesen, dass in Unterrichtsphasen, in denen alle Anwesenden still auf ihren Plätzen sitzen, also z. B. während Klassenarbeiten und Klausuren, keine Bedenken bestehen, die MNB (zeitweise) abzusetzen.
Unabhängig davon sieht die aktuelle Corona-Betreuungsverordnung unverändert eine Maskenpflicht in folgenden Situationen vor:
- Schüler müssen eine MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen (Schulmail des MSB vom 31.08.2020). Konkret bedeutet dies, dass ein Schüler/eine Schülerin eine MNB anlegen muss, sobald er/sie sich von seinem/ihrem Sitzplatz erhebt.
- Generelle Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände, im Gebäude und in den Pausen auf dem Schulhof (ausgenommen Essen und Trinken auf dem Schulhof unter Berücksichtigung eines Mindestabstands von 1,5 m).
- Ebenfalls gilt bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Verpflichtung, eine MNB zu tragen, auch bereits an Haltestellen, Bahnsteigen, in Bahnhöfen und allgemein im öffentlichen Raum, wo kein entsprechender Abstand eingehalten werden kann.
Herzliche Grüße
Claire Pickartz, OStD’ i. K.
Schulleiterin
Claudia Tillmann, StD’ i. K.
Stv. Schulleiterin
Weiterführende Links:
Schulmail des MSB vom 31.08.2020
Corona-Betreuungsverordnung