Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat für die Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 folgende Regelungen herausgegeben:
- Sollten bei Corona-Testungen oder auf anderem Wege Infektionsfälle mit dem Corona-Virus festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen.
- Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Im nachfolgendem Schaubild des Landes NRW finden Sie die Handlungsempfehlungen zusammengefasst: